Geschäfts- und Lieferbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der studio be GmbH & Co. KG (nachfolgend „studio be“ genannt) und ihrem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“ genannt). Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als studio be ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn studio be in Kenntnis der AGB des Kunden den Vertrag mit dem Kunden vorbehaltlos ausführt.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Text- oder Schriftform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass studio be in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
  4. Bei Dauerschuldverhältnissen ist studio be berechtigt, diese AGB während der Vertragslaufzeit zu ändern und anzupassen. studio be wird dem Kunden die geänderten Bedingungen in Textform übermitteln und auf die Neuregelungen besonders hinweisen. Zugleich wird studio be dem Kunden eine angemessene Frist für die Erklärung einräumen, ob er die geänderten AGB für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Erklärung, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. studio be wird den Kunden bei Fristbeginn ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hinweisen. Widerspricht der Kunde der Änderung dieser Bedingungen, berechtigt dies studio be dazu, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der AGB gegenüber den übrigen Kunden, fristlos zu kündigen.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Angebote von studio be erfolgen freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die von studio be genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Der Vertrag zwischen studio be und dem Kunden kommt ausschließlich durch schriftliche Bestätigung des durch den Kunden erteilten Auftrags zustande.
  3. Die Begründung sowie Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Genügen sie dieser nicht, so sind sie nichtig. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. E-Mails sind zur Wahrung der Schriftform ausreichend.
  4. studio be ist zu Teilleistungen berechtigt, wenn dies dem Kunden zumutbar ist.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Die von studio be zu erbringenden Leistungen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Erbringung der vertraglich geschuldeten Mitwirkungspflichten des Kunden sowie ggfls. zu beauftragender Dritter. Mehrkosten, die der Kunde infolge der Verletzung von Mitwirkungspflichten verursacht, trägt er selbst.

§ 4 Beistellungen

  1. Der Kunde hat jegliches Material, z.B. Datenträger, Dokumente und Aufnahmeobjekte, das er an studio be übersendet, mit seinem Namen und seiner Anschrift zu versehen. Die Lieferung erfolgt auf Risiko des Kunden und frei Haus an studio be. Die Rücklieferung an den Kunden erfolgt auf Risiko und Kosten des Kunden. Auf Wunsch des Kunden wird studio be eine Transportversicherung abschließen. Die Kosten der Transportversicherung trägt der Kunde.
  2. Dem Kunden ist bekannt, dass infolge der von studio be zu erbringenden Leistungen Schäden (z.B. Nutzungs- bzw. Gebrauchsspuren) an Beistellungen des Kunden (z.B. Aufnahmeobjekten) auftreten können. Für Schäden an Beistellungen des Kunden übernimmt studio be daher, unbeschadet von § 11, keine Haftung. Dieser Haftungsausschluss gilt auch zugunsten von Personen, deren Verschulden studio be nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.

§ 5 Beauftragung Dritter

  1. studio be ist berechtigt, in Absprache mit dem Kunden, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Fremdleistungen an Dritte (z.B. Druckereien) namens und im Auftrag des Kunden zu vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt in diesem Fall ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Dritten zustande. studio be übernimmt keine Haftung und/oder Gewährleistung für das Arbeitsergebnis von Dritten.
  2. studio be ist berechtigt, in Absprache mit dem Kunden, Leistungen an Subunternehmer zu übertragen.

§ 6 Vergütung

  1. Sämtliche von studio be berechneten Leistungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
  2. Zahlungen sind mit Stellung der Rechnung fällig.
  3. Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen während der Vertragsdurchführung ändert und/oder ergänzt, wird er studio be alle angefallenen Mehrkosten ersetzen und studio be von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen sowie ggfls. einen erforderlichen Mehraufwand vergüten.
  4. Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, bleibt der Vergütungsanspruch von studio be davon unberührt, abzüglich ersparter Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung des bisherigen Arbeitserzeugnisses oder der für den Kunden vorgesehenen Kapazitäten.
  5. Barauslagen und besondere Kosten, die studio be auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Hierzu zählen insbesondere Kommunikations-, Versand- und Vervielfältigungskosten.
  6. Der Versand von Arbeiten erfolgt auf Risiko und Kosten des Kunden. Auf Wunsch des Kunden wird studio be eine Transportversicherung abschließen. Die Kosten der Transportversicherung trägt der Kunde.

§ 7 Urheberrecht und Umfang der übertragenen Nutzungsrechte

  1. studio be erbringt eine über die rein technische Arbeit hinausgehende geistig-kreative Gesamtleistung. Die von studio be im Rahmen der Vertragsdurchführung erstellten Arbeiten, wie zum Beispiel Fotografien, Filmaufnahmen, Texte, Konzepte, Skizzen, Layouts, Baupläne, Reinzeichnungen etc., sind urheberrechtlich geschützt.
  2. Alle Arbeitsunterlagen, elektronischen Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von studio be angefertigt werden, verbleiben bei studio be. Wünscht der Kunde die Herausgabe von Arbeitsunterlagen, elektronischen Daten und Aufzeichnungen, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. studio be wird alle Arbeitsunterlagen, elektronischen Daten und Aufzeichnungen für die Dauer von zwei Jahren aufbewahren.
  3. Vorschläge des Kunden und dessen sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht.
  4. Sofern nichts anderes vereinbart wurde und es dem mit dem Vertrag verfolgten Zweck nicht entgegensteht, überträgt studio be dem Kunden an den für ihn erstellten Arbeiten ein einfaches Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht ist unwiderruflich, ohne räumliche, zeitliche und inhaltliche Einschränkungen und gilt für alle Nutzungsarten. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Verbreitung, Vervielfältigung und/oder öffentlichen Zugänglichmachung. Das Nutzungsrecht umfasst jedoch nicht das Recht zur Bearbeitung, Weiterentwicklung und/oder Änderung. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar. Das Nutzungsrecht umfasst nicht das Recht zur Einräumung weiterer Nutzungsrechte (Unterlizenzierung).
  5. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
  6. studio be ist berechtigt, den Kunden zu Werbezwecken als Referenzkunden zu benennen.
  7. studio be ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeiten mit dem Firmennamen und/oder der Internetadresse von studio be selbst zu signieren. Der Kunde ist verpflichtet, die im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeiten mit dem Firmennamen und/oder der Internetadresse von studio be zu signieren.

§ 8 Nutzungshonorar

  1. Nutzt der Kunde die von studio be erstellten Arbeiten außerhalb des vereinbarten Umfangs, beispielsweise außerhalb des vereinbarten Gebiets (räumliche Ausdehnung) und/oder über die vereinbarte Vertragslaufzeit hinaus (zeitliche Ausdehnung) und/oder in abgeänderter, erweiterter oder umgestellter Form (inhaltliche Ausdehnung), ist studio be berechtigt, ein zusätzliches Nutzungshonorar für die Dauer von längstens drei Jahren zu berechnen, und zwar für das erste Jahr in Höhe von 50 %, für das zweite Jahr in Höhe von 25 % und für das dritte Jahr in Höhe von 15 % der ursprünglich vertraglich vereinbarten Vergütung.

§ 9 Rechtsschutz

  1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit von studio be wird von dem Kunden getragen. studio be ist nicht verpflichtet, Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen oder Entwürfe dahingehend zu überprüfen, ob sie rechtlich zulässig sind oder Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Bild- oder sonstige Nutzungsrechte, Namens- oder Markenrechte etc. verletzen. Dies gilt auch für Beistellungen, Vorlagen, Fotos, Modelle, Arbeitsunterlagen, usw., die vom Kunden oder von Dritten gestellt werden. Der Kunde stellt studio be insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Dies umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 10 Freigaben

  1. Der Kunde wird die von studio be erstellten Arbeiten (z.B. Fotografien, Filmaufnahmen, Texte, Konzepte, Skizzen, Layouts, Baupläne, Reinzeichnungen etc.) vor der Produktion (z.B. Druck) sorgfältig auf Fehler überprüfen und anschließend freigeben. studio be wird dem Kunden die freizugebenden Arbeiten elektronisch zur Verfügung stellen. Der Kunde steht für seine Freigaben ein. Die Gefahr etwaiger Fehler der Produktionszeugnisse infolge von Fehlern in den freigegebenen Arbeiten trägt allein der Kunde.

§ 11 Haftung

  1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet studio be bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Auf Schadensersatz haftet studio be – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet studio be vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von studio be jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt, maximal jedoch auf den Auftragswert. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.
  4. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre.
  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden studio be nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit studio be einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
  6. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn studio be die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen.

§ 12 Gewährleistung

  1. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Entdeckung. Anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
  2. Bei Mängeln ist studio be zunächst nach Wahl von studio be zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt die studio be dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Kunde die Minderung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
  3. Bei der Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ist die mangelhafte Ware zurückzugeben. Dies gilt nicht bei Minderung.
  4. Im Falle von Druckerzeugnissen und/oder Reproduktionen gelten zudem die nachfolgenden Bestimmungen: a) Beanstandungen, die lediglich darauf beruhen, dass der Kunde die Hinweise von studio be zu den Voraussetzungen für Druck- und/oder Reproduktionsdaten nicht beachtet hat, können nicht erhoben werden. b) Sofern die Verwendbarkeit von Druckerzeugnissen und/oder Reproduktionen zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird, sind handelsübliche Abweichungen zulässig. c) Bei farbigen Druckerzeugnissen und/oder Reproduktionen sind geringfügige Farbabweichungen kein Mangel. Dies gilt auch bei Farbabweichungen zu Druckerzeugnissen und/oder Reproduktionen, die früher erstellt wurden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen und den Druckerzeugnissen und/oder Reproduktionen. d) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können wegen Geringfügigkeit der Abweichung nicht beanstandet werden. Berechnet wird bei Minderlieferungen die gelieferte Menge, bei Mehrlieferungen die bestellte Menge. e) Mängel eines Teils der Druckerzeugnisse und/oder Reproduktionen berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.

§ 13 Eigentumsvorbehalt

  1. Das Eigentum an den von studio be gelieferten Sachen geht, sofern der Auftrag dies überhaupt vorsieht, erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über.

§ 14 Abtretung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  1. Eine Abtretung von Forderungen des Kunden bedarf in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung von studio be. Teilt der Kunde für die Abtretung sachlich berechtigte Gründe mit, darf studio be die erforderliche Zustimmung nicht verweigern.
  2. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung sowie zur Einrede des nicht erfüllten Vertrags nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unbestritten sind. Das Recht des Kunden zur Aufrechnung besteht uneingeschränkt, soweit seine aufgerechnete Forderung mit der Hauptforderung synallagmatisch verknüpft ist.

§ 15 Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen studio be und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand – für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von studio be in Greven. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. studio be ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

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AGB studio be GmbH & Co. KG (1,5 MiB)